{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-01-11", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-122_2012-01-11.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=b2fcac07-232e-4d01-8030-810940aea36e&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050968", "Checksum": "29e8289d358ad5fcbbb1ac38cc36b2db"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-11-122_2012-01-11.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=7a58a8d3-df72-46bf-8fb0-e2492bbe4d00", "Checksum": "2ffe0af4e585c0e6d0cd5d30fe99410d"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["810 11 122", "810 2011 122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 11.01.2012 810 11 122 (810 2011 122)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fristlose Kündigung (RRB Nr. 0438 vom 29. 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Frau C.____, Beschwerdegegner, vertreten durch Hans Ulrich Schudel, Advokat\n\nBetreff Fristlose Kündigung (RRB Nr. 0438 vom 29. März 2011)\n\nA. A.____ unterrichtete bis zum 12. November 2010 als Lehrer an der Sekundarschule\nB.____. Am 25. August 2010 bemerkte eine Lehrperson des Sekundarschulhauses D.____,\ndass zwei Formulare aus einem PC-Bereich, auf den nur die Lehrpersonen des Sekundarschulhauses D.____ Zugriff haben, verändert worden waren. Dabei war in zwei Musterbriefen\nim Bereich der Unterschrift hinter dem Namen des ehemaligen Schulleiters einmal \"endlich weg\ndas Arschloch\" und einmal \"Arschloch\" hinzugefügt worden. Die Dokumentinformation weist\naus, dass die Veränderungen am 24. Juni 2010 um 20.17 Uhr sowie um 20.21 Uhr und über\nden Account von A.____ erfolgten. Gemäss dem Schlüsselprotokoll der Schulhauseingangstüre\nbetraten nach Schliessung des Schulhauses um 17 Uhr lediglich ein Schulleiter (19.22 Uhr)\nsowie A.____ (um 20.08 Uhr) das Schulhaus. Die Schulleitung vermutete aufgrund dessen,\ndass A.____ am Abend des 24. Juni 2010 die beiden Formulare verändert habe, weshalb sie\nihn für den 8. September 2010 zu einem ausserordentlichen Mitarbeitergespräch (MAG) eingeladen habe.\n\nAn diesem ausserordentlichen Mitarbeitergespräch konfrontierte die Schulleitung\nA.____ mit diesen Fakten. Dieser wies jegliche Schuld von sich und machte eine Manipulation\ndurch Dritte geltend. Sein Zimmer sei meist offen und es bestehe kein Zugangsschutz zu seinem Computer. Auch sei fraglich, ob er alleine im Schulhaus gewesen sei. Es hätten auch andere Lehrpersonen anwesend sein können, welche schon vor 17 Uhr im Haus gewesen seien.\nEine andere Lehrperson hätte ihn vom Fenster aus sehen und dann die Veränderung des Dokuments vornehmen können. Auch könne man ein Fenster im Lehrpersonenzimmer aufstossen,\nselbst wenn es geschlossen sei, und so ins Schulhaus gelangen. Er habe dies ausprobiert. Zudem habe mindestens der Administrator sein Passwort gekannt und er gehe davon aus, dass\nauch andere Personen dieses gekannt hätten. Es habe ihm jemand einen Streich gespielt. Der\nComputer von A.____ wurde sodann konfisziert und im Schulleitungsbüro des Schulhauses\nE.____ eingeschlossen worden.\n\nEinen Tag später, am 9. September 2010, teilte A.____ einem Schulleitungsmitglied mit, dass\ner am 7. September 2010 zwei Dokumente verändert habe. Am 16. September 2010 bestätigte\ner schriftlich, dass er das Dokument \"Bestätigung Schüler.doc\" geöffnet und hinter dem Namen\ndes ehemaligen Schulleiters neu \"Test\" geschrieben und erneut abgespeichert habe. Grund für\ndiese Veränderung sei gewesen, dass er sein Login und die Möglichkeit der Veränderung habe\naustesten wollen. Er sei anlässlich des ausserordentlichen MAG vom 8. September 2010 so\naufgeregt gewesen, dass er vergessen habe, dies zu erwähnen.\n\nAm 14. Oktober 2010 fand ein Gespräch zwischen der Schulratspräsidentin, der Schulratsvizepräsidentin, der Schulleitung, A.____ sowie dessen in der Zwischenzeit beauftragten Rechtsvertreter, Felix Moppert, Advokat in Basel, statt. An diesem Gespräch führten die Vertreterinnen\ndes Schulrats aus, dass der Schulrat das Verhalten von A.____ nicht dulde, da es dem Ansehen der Schule schade und belastend für das gesamte Kollegium sei. Das Vertrauen des Schulrats und der Schulleitung in A.____ sei massiv gestört worden. Auch sei dessen Vorbildfunktion\nin Frage gestellt worden. Im Anschluss an das Gespräch händigte der Schulrat A.____ ein\nSchreiben aus, welches den Inhalt des Gesprächs wiedergab und eine Verwarnung enthielt, mit\ndem Vorbehalt personalrechtlicher Massnahmen bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Im Rahmen dieses Gesprächs stimmten A.____ und sein Rechtsvertreter zu, dass die Schulleitung die\nServerlogfiles öffnen dürfe, um weitere Erkenntnisse über die Urheberschaft der Veränderungen zu erhalten.\n\nSeite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nAm 21. Oktober 2010 erhob A.____, vertreten durch Felix Moppert, gegen die Verwarnung Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Die Verwarnung sei nicht als\nVerfügung bezeichnet, enthalte keine Rechtsmittelbelehrung und sei erfolgt, ohne dass er vorher angehört worden sei. Sie sei daher nichtig. Zumindest sei sie aber ungültig, weil elementare\nVerfahrensvorschriften nicht eingehalten worden seien. Im Weiteren bestreite er die ihm vorgeworfenen Taten. Am Gespräch vom 14. Oktober 2010 habe er sich bereit erklärt, dass die Serverlogfiles überprüft werden dürften. Die Verwarnung sei ausgesprochen worden, obwohl diese\nÜberprüfung noch nicht durchgeführt worden sei.\n\n"}