H. Mit Verfügung vom 30. September 2011 wurde das Verfahren vorderhand auf die Frage des Eintretens beschränkt und der Kammer beschränkt auf diese Frage zur Beurteilung überwiesen. Den Beschwerdeführern und der Gemeinde wurde Gelegenheit gegeben, sich zur Eingabe des Regierungsrats vom 27. September 2011 vernehmen zu lassen. I. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2011 stellt die Gemeinde den Antrag, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. J. Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 29. November 2011, es sei auf die Beschwerde einzutreten.