C. Nachdem im Rahmen der Verständigungsverhandlungen keine Einigung erzielt wurde, wies der Regierungsrat die Einsprachen von A.____ und B.____ mit Entscheid vom 30. November 2010 ab, soweit er darauf eintrat. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Strassen in den Gebieten "X.____", "Y.____" und "Z.____" für heutige Verhältnisse grosszügig ausgebaut seien. Das Verkehrsaufkommen sei gering, so dass auf einen Bau von Trottoirs teilweise verzichtet worden sei. Die Einsprechenden würden ihre Forderung nach Erstellung des Trottoirs einzig mit dem damit verbundenen Wert für ihr Grundstück begründen, jedoch nicht erläutern, worauf sich dieser Anspruch stütze.