B. Mit Eingaben vom 23. Februar 2009 und 8. September 2009 erhoben A.____ und B.____ gegen die Mutationen des Bau- und Strassenlinienplans Z.____ Einsprache. Zur Begründung machten sie im Wesentlichen geltend, dass die Gemeinde die für die Erstellung von Strasse und Trottoir benötigten Flächen seinerzeit durch Enteignung übernommen habe. Für die projektierten Werke seien die entsprechenden Beiträge entrichtet worden.