Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer macht in seiner Honorarnote vom 26. Juli 2012 für seine Bemühungen vom 11. Januar 2012 bis 26. Juli 2012 ein Honorar in der Höhe von Fr. 3'250.-- (13 Stunden à Fr. 250.--) sowie Auslagen in der Höhe von Fr. 533.-- zuzüglich 7.6% (nicht 8 %) Mehrwertsteuer (auf die Summe von Fr. 3'783.--) geltend, was einen Betrag von Fr. 4'070.50 ergibt. Nicht inbegriffen darin, sind die Kosten für die heutige Verhandlung von rund zwei Stunden und für den Weg.