5.3. In der Beschwerde an die Verwaltungskommission der BGV vom 10. August 2009 hatten die Beschwerdeführer gerügt, dass im Ingenieurbericht vom 20. Februar 2009 nicht erwähnt werde, dass die Halle mit Spannsets gesichert und mit sogenannten Industriespriessen abgestützt gewesen sei. Sie beantragten eine Expertise unter anderem zur Abklärung der Frage, ob die von den Beschwerdeführern getroffenen Sicherungsmassnahmen genügt hätten. Die BGV erwähnt im angefochtenen Entscheid den Antrag zur Erstellung einer Expertise nicht und führt