4.10. Der Schaden und damit das Einstürzen der Halle war voraussehbar, da die Halle an exponierter Lage stand, der Schadensfall vom 2. Dezember 2007 bereits gezeigt hatte, welche Schäden der Wind in jenem Gebiet anrichten kann, das Anbringen der Dachebene ohne die im Gutachten erwähnten Sicherungsmassnahmen nicht fachgerecht war und die Bauphase sehr lang war.