Gemäss Gutachten war die Ausführung der Hochbauarbeiten nicht fachgerecht, da die Dachebene bei den bestehenden Sicherheitsmassnahmen nicht hätte montiert werden dürfen. Nach Ansicht des Experten waren die angebrachten Sicherungsmassnahmen für das Aufrichten der Holzkonstruktion (ohne Dachebene) trotz des aussergewöhnlichen Sturms vom 10. Februar 2009 tauglich.