Die Vornahme der Dacheindeckung trotz nicht genügender Sicherungsmassnahmen bedeutet eine nicht fachgerechte Ausführung von Hochbauarbeiten. Dies bestätigt der Experte auch anlässlich der heutigen Verhandlung. Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Gutachten ist schlüssig und es bestehen keine Anhaltspunkte an den Darlegungen und Schlussfolgerungen des Gutachters zu zweifeln. Damit kann auf das Gutachten abgestellt werden, womit der Tatbestand der nicht fachgerechten Ausführung (und Planung) von Hochbauarbeiten als bewiesen gilt.