Da jedoch im Ereignisfall die Dachebene schon montiert gewesen sei, hätten die wenigen vorhandenen Sicherungsmassnahmen nicht ausgereicht. Klar sei, dass beim Aufrichten der Holzkonstruktion alle Sicherungsmassnahmen wie Verankerung der Holzkonstruktion auf dem Betonfundament, die Streben an den Holzwänden, der Windlängsverband in der Wandebene, der Windquerverband in den Giebelwänden sowie alle Aussteifungsspriessen in der Dachebene zugleich resp. vorsorglich hätten angebracht werden müssen. Erst nachdem diese Sicherungsmassnahmen angebracht worden seien, hätte die Dacheindeckung erfolgen dürfen (6.a).