Dieses Sturmtief könne als aussergewöhnlich bezeichnet werden. Die am Ereignistag angebrachten Sicherungsmassnahmen seien für das Sturmereignis nur für die Holzkonstruktion tauglich gewesen. Kombiniert mit der Windangriffsfläche Dach seien die Sicherungsmassnahmen unzureichend gewesen (Antwort 5.a). Trotz aussergewöhnlichen Sturms am 10. Februar 2009 glaube der Experte, dass die angebrachten Sicherungsmassnahmen für das Aufrichten der Holzkonstruktion tauglich gewesen wären. Da jedoch im Ereignisfall die Dachebene schon montiert gewesen sei, hätten die wenigen vorhandenen Sicherungsmassnahmen nicht ausgereicht.