4.2. In einer E-Mail an H.____ von der BGV vom 21. April 2009 erklärte der Experte, dass er bezugnehmend auf ein Fax vom 4. April 2009 nun Stellung nehme. Er hielt unter anderem Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht fest, dass für die Stabilität des Bauzustandes der Unternehmer zuständig sei, das heisse, dass zum Zeitpunkt des Ereignisses diese Aussteifung in Form von Spannsets und Industriespriessen in entsprechendem Masse gefehlt habe, sonst wäre das Bauwerk nicht eingestürzt.