Bezüglich der Beurteilung der Gesamtstabilität zum Zeitpunkt des Windsturms vom 10. Februar 2009 erklärte der Experte, dass, wie aus der Beurteilung der Gesamtstabilität zu erkennen sei, die aussteifenden Elemente (Strebenstützen, Fassadenwände längs sowie Giebelwände) von entscheidender Bedeutung seien. Da alle diese aussteifenden baulichen Elemente zum Zeitpunkt der aussergewöhnlichen Windbeanspruchung noch nicht angebracht gewesen seien, sei es zum verhängnisvollen Einsturz der Halle gekommen. Zum Zeitpunkt des Einsturzes hätten ebenfalls die Stützverankerungen auf den Bodenfundamenten gefehlt. Die Nutzung des unvollständigen Bauwerks sei fahrlässig gewesen.