4.1. Im Gutachten vom 20. Februar 2009 erklärte der Experte, dass anhand der Pläne die Gesamtstabilität der Halle nach Bauvollendung geprüft worden sei. Das vorgesehene Aussteifungssystem sei durchaus gängig und nachvollziehbar. Die horizontale Unverschieblichkeit werde durch Verankerungen der Stützen auf das Fundament gewährleistet. Bezüglich der Beurteilung der Gesamtstabilität zum Zeitpunkt des Windsturms vom 10. Februar 2009 erklärte der Experte, dass, wie aus der Beurteilung der Gesamtstabilität zu erkennen sei, die aussteifenden Elemente (Strebenstützen, Fassadenwände längs sowie Giebelwände) von entscheidender Bedeutung seien.