Nachdem die Parteien Gelegenheit erhalten hatten, zum Gutachten vom 12. Mai 2011 Stellung zu nehmen, wurden dem Experten mit Schreiben vom 16. August 2012 noch Zusatzfragen gestellt, welche dieser am 6. Dezember 2011 beantwortete. Im Bezug auf das Ergänzungsgutachten vom 6. Dezember 2011 stellten die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Februar 2012 zwei weitere Fragen, welche der Experte mit Bericht vom 10. April 2012 beantwortete.