G. Nachdem die Parteien keine Einwände gegen die Person des vom Gericht vorgeschlagenen Experten D.____, nunmehr F. AG____, erhoben und diese mit Schreiben vom 3. September 2010 und vom 24. September 2012 zu den vom Gericht formulierten Fragen an den Experten Ergänzungs- bzw. Präzisierungsfragen gestellt hatten, sowie der Experte eine Offerte eingereicht hatte, erhielt der Experte am 3. Dezember 2010 den Auftrag, eine Expertise zu erstellen. In seiner Expertise vom 12. Mai 2011 kam der Experte unter anderem zum Schluss, dass die am Ereignistag angebrachten Sicherungsmassnahmen für das Sturmereignis nur für das Aufrichten der Holzkonstruktion tauglich gewesen seien.