E. Die Verwaltungskommission der BGV wies die Beschwerde mit Entscheid vom 25. November 2009 mit der Begründung ab, dass das Gebäude den statischen Anforderungen nicht genügt habe und der Schaden voraussehbar gewesen sei. Die Verwaltungskommission der BGV hielt fest, dass im Zeitpunkt des Schadenseintritts - entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführer - keine Spannsets vorhanden gewesen seien. Offensichtlich seien die während einer gewissen Zeit der Bauphase angebrachten Spannseile bei Ingebrauchnahme der Halle entfernt worden, ohne dass die notwendigen versteifenden Gebäudeelemente (Fassadenwände, Strebenstützen sowie Stützenverankerungen) angebracht worden seien. Zudem