C. Die Verwaltung der BGV lehnte mit Verfügung vom 30. März 2009 die Entschädigungspflicht ab. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache vom 4. April 2009 wies die Direktion der BGV mit Entscheid vom 25. Mai 2009 ab. D. Mit Eingabe vom 4. Juli 2009 erhoben die Versicherungsnehmer, vertreten durch Eduard Schoch, Advokat, bei der Verwaltungskommission der BGV Beschwerde und beantrag-