Der beauftragte Bauingenieur, D.____, dazumal Ingenieurbüro E.____, stellte in seinem Bericht vom 20. Februar 2009 unter anderem fest, dass die Gesamtstabilität im Zeitpunkt des Schadensfalls ungenügend gewesen sei, weil die aussteifenden Elemente (Strebenstützen, Fassadenwände längs sowie Giebelwände) nicht angebracht gewesen seien, weshalb es zum Einsturz der Remise habe kommen können. Erschwerend sei hinzugekommen, dass auch die Stützenverankerungen auf den Betonfundamenten gefehlt hätten.