Die Versicherungsnehmer A.____ und B.____ hätten mitgeteilt, dass noch zusätzliche Verstrebungen, welche die Dachkonstruktion mit den Fundamenten verbunden hätten, vorgesehen gewesen seien. Ebenso hätten noch drei Seitenwände erstellt werden müssen, damit der Bau dann fertig gestellt gewesen wäre. Eine Rücksprache des Schadenschätzers mit dem verantwortlichen Architekten hätte ergeben, dass lediglich Planunterlagen für die Baueingabe bestehen würden, jedoch weder ein Kostenvoranschlag noch Detailpläne vorhanden seien. Der gesamte Bau werde in Eigenleistung ausgeführt. Bezüglich der Statik würden lediglich Berechnungen betreffend Zugbändern für die Aufnahme der Dachlasten bestehen.