Gleichentags nahm der Schadenschätzer der BGV einen Augenschein vor. Im Schadensbericht wurde festgehalten, dass eine Windböe die vor der Bauvollendung stehende Remise (40 m auf 20 m) erfasst und zum Einsturz gebracht habe. Im Zeitpunkt des Schadenseintritts hätten Maschinen in der Halle gestanden. Die Remise müsse aufgrund des eingetretenen Schadens neu aufgebaut werden. Bei der Besichtigung sei festgestellt worden, dass kein einziger der insgesamt 18 Stützpfosten (je 9 Stück pro Traufseite) mit den dafür vorgesehenen Einzelfundamenten fest verbunden gewesen, sondern nur darauf gestellt worden sei. Die Versicherungsnehmer A.____ und B.__