Auch wenn in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge innerhalb der Türkei qualitative Unterschiede bestehen, ist davon auszugehen, dass eine hinreichende medizinische Versorgung im Heimatland des Beschwerdeführers gewährleistet ist. Dem Consulting Bericht des BFM über die Behandelbarkeit einer paranoiden Schizophrenie und der Verfügbarkeit entsprechender Medikamente in der Türkei vom 2. Dezember 2010 ist zu entnehmen, dass die Behandlung einer paranoiden Schizophrenie in Istanbul und anderen grösseren Städten möglich sei. Sowohl die für die Behandlung erforderlichen Medikamente, die fachliche medizinische Betreuung wie auch die medizinischen Einrichtungen seien vorhanden.