8.2 Es steht ausser Frage, dass eine Wegweisung für die Erreichung der fremdenpolizeilichen Ziele eine geeignete Massnahme ist, wobei vorliegend der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten des Beschwerdeführers im Vordergrund steht. Zu prüfen ist jedoch, ob diese Massnahme auch erforderlich ist und ob nicht ein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den genannten Zweck zu erreichen.