Die Tochter des Beschwerdeführers ist schwer behindert und lebt seit längerer Zeit im Heim, sie ist weder auf die finanzielle noch auf die pflegerische Unterstützung des Beschwerdeführers angewiesen. Von Seiten des Beschwerdeführers wird vorgebracht, dass er mit seinem Sohn eine intensive Beziehung pflege und er trotz seiner psychischen Erkrankung eine wichtige Bezugsperson für seinen Sohn darstelle. Der Sohn besuche den Beschwerdeführer auch regelmässig in der Klinik.