6.2 Wie den Verfahrensakten zu entnehmen ist, wurde dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau mit Urteil des Bezirksgerichts E.____ vom 12. Februar 2004 das Getrenntleben bewilligt. Im Gutachten der UPK vom 6. April 2011 wurde festgehalten, dass der Einbezug der Ehefrau in die therapeutischen Behandlungen des Beschwerdeführers als kontraindiziert angesehen werde, zumal davon auszugehen sei, dass die Ehefrau durch das Verhalten des Be-