mehr für die öffentliche Ordnung ausging, wie die übrigen ihm angelasteten Verfahren, welche jedoch nur teilweise zur Anklage gebracht wurden, zeigen (Randalieren und Drohen mit Axt und Soft-Gun-Pistole im Büro des Ombudsmannes des Kantons Basel-Landschaft, Bedrohung einer Psychiaterin mit dem Tod, Drohungen gegenüber seinem Halbbruder und seiner Ehefrau). Bei qualifizierten gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehen wie bei Drogendelikten und Gewaltvergehen rechtfertigt es sich, eine strenge Praxis zu verfolgen und selbst ein geringes Rückfallrisiko nicht hinzunehmen, wobei auch generalpräventiven Gesichtspunkten Rechnung