Basel (UPK) vom 16. November 2011 wird ausgeführt, dass beim Beschwerdeführer ohne den Hintergrund einer strafrechtlichen Massnahme noch in 10 Jahren mit einem erhöhten Risiko zu rechnen sei, dass er die Medikamente eigenmächtig absetzen würde, innert kurzer Zeit wieder psychotische Symptome entwickeln und konkret fremdgefährlich in Erscheinung treten würde. Dass eine solche Situation durchaus als möglich angesehen werden muss, hat der Beschwerdeführer bereits in der Vergangenheit dadurch bewiesen, dass er trotz bereits vorgängiger psychiatrischer und teils stationärer Behandlung nicht dahingehend stabilisiert werden konnte, dass von ihm keine Gefahr