C. Dagegen erhob A.____, wiederum vertreten durch Alain Joset, mit Eingabe vom 12. Juli 2010 Beschwerde beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Ver- fassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht). Es wurde beantragt, dass der Entscheid des Regierungsrates vom 29. Juni 2010 sowie die Verfügung des AfM vom 19. November 2009 vollumfänglich aufzuheben seien. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer aufgrund des Vorliegens eines persönlichen Härtefalls eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erteilen, respektive es sei der Beschwerdegegner anzuweisen, dem BFM einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten;