Mit Urteil vom 28. Oktober 2008 wurde A.____ vom Strafgericht Basel-Landschaft mangels Schuldfähigkeit (angesichts einer psychischen Störung zum Zeitpunkt der Taten) von den Vorwürfen der mehrfachen versuchten Tötung, der mehrfachen Körperverletzung, der Drohung sowie der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz freigesprochen. Gleichzeitig wurde er in Anwendung von Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vom 21. Dezember 1937 in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen.