Damit hing die Berechnung der Steuerkraft erstens vom Steueraufkommen, zweitens von der Anzahl Einwohner und drittens vom durchschnittlichen Steuerfuss ab. Die Entwicklung dieser Faktoren, insbesondere jene des Steueraufkommens, als auch jene der Einwohnerzahl ist naturgemäss nicht voraussehbar, handelt es sich dabei doch um zukünftige, sich nicht konstant