Das per 1. Januar 2010 in Kraft getretene FAG 2010 habe im ersten Jahr seiner Anwendung jedoch völlig unerwartete Auswirkungen gezeitigt. Gemessen an einem prognostizierten Abschöpfungssatz von höchstens 14% habe sich eine Mehrbelastung der Gebergemeinden von 42% ergeben. Der Grund hierfür liege darin, dass die Steuerkraft der Gebergemeinden in den Jahren 2008 und 2009 um Fr. 25.8 Mio. angestiegen sei, während bei den Empfängergemeinden ein Rückgang der Steuerkraft von Fr. 6.6 Mio. zu verzeichnen gewesen sei. Wegen der insgesamt gestiegenen Steuerkraft sei das Ausgleichsniveau 2010, welches dem Dreijahresdurchschnitt 2007-2009 entspreche, deutlich über den Erwartungen gelegen.