Unbestritten ist auch, dass es für die Einwohnergemeinden ohne weiteres nachvollziehbar war, nach welchen Grundsätzen der Finanzausgleich vorzunehmen war, da alle massgeblichen Faktoren im Gesetz vorgegeben waren. Die Beschwerdeführerinnen brachten nun aber vor, dass die vom Regierungsrat im Jahre 2009 auf der Basis von Datenmaterial aus den Jahren 2006 bis 2008 durchgeführten Modellrechnungen einen Abschöpfungssatz zwischen 12% und 14% ergeben hätten. Das per 1. Januar 2010 in Kraft getretene FAG 2010 habe im ersten Jahr seiner Anwendung jedoch völlig unerwartete Auswirkungen gezeitigt.