G. Mit präsidialer Verfügung vom 20. August 2012 wurden die Protokolle der landrätlichen Finanzkommission vom 17. August 2011, 14. und 28. September 2011 sowie 19. Oktober 2011 betreffend die Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes ab der landrätlichen Finanzkommission beigezogen. H. Am 24. September 2012 reichten die Beschwerdeführerinnen ihre Replik ein. Sie hielten an ihren Rechtsbegehren gemäss Eingabe vom 19. April 2012 vollumfänglich fest. I. Der Beschwerdegegner reichte am 26. November 2012 seine Duplik ein. Er hielt an den mit der Vernehmlassung vom 18. Juli 2012 gestellten Anträgen vollumfänglich fest.