Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht Dies unter o/e-Kostenfolge. In verfahrenstechnischer Hinsicht beantragten die Beschwerdeführerinnen unter anderem, es sei das Verfahren zu sistieren, bis die Gespräche mit dem Kanton und die Überprüfung der Verfügung stattgefunden hätten. C. Die Verfahren wurden in der Folge mit den präsidialen Verfügungen vom 16. Juli 2010, 22. Oktober 2010, 26. Januar 2011 sowie 17. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011 sistiert. D. Mit präsidialer Verfügung vom 15. Februar 2012 wurden die Verfahren 810 10 339, 810 10 340, 810 10 343, 810 10 344 und 810 10 345 prozessual vereinigt.