2.5 Gemäss den vorliegenden Akten lag dem Amtsgericht Lörrach keine Durchführungsbestätigung der C.____ im Sinne von Art. 280 ZPO vor. Das Amtsgericht legte im Vorsorgeausgleich einen Teilungsschlüssel (50:50) fest und bestimmte, dass der geschiedenen Ehefrau ein Betrag in Höhe von Fr. 93'421.-- zu überweisen sei.