rische Vorsorgeeinrichtung verbindlich ausgesprochen werden. Seite 3 2.4 Fehlt es an einer Durchführbarkeitserklärung der schweizerischen Vorsorgeeinrichtung, kann das ausländische Gericht nur den Grundsatz und das Ausmass der Teilung, also den Teilungsschlüssel festlegen. Bezüglich dieses Teilungsschlüssels ist das ausländische Scheidungsurteil der Anerkennung fähig. Die eigentliche Berechnung der Leistungen ist jedoch von dem zuständigen Sozialversicherungsgericht in der Schweiz durchzuführen (Bundesamt für Justiz, a.a.O., S. 497; BGE 130 III 342 E. 2.5).