D. Mit Eingabe vom 8. September 2011 teilte die E.____ mit, dass sich die Austrittsleistung des geschiedenen Ehemannes per 28. Februar 2010 auf Fr. 186'842.-- und per 15. März 2011 auf Fr. 209'001.-- belaufe. Am 26. September 2011 bestätigte der geschiedene Ehemann, dass er vor Eintritt in die C.____ bei keiner anderen Einrichtung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz versichert gewesen sei.