A. A.____ geborene D.____ und B.____ heirateten am 5. Juni 1990 in Lenzkirch in Deutschland. Mit Teilbeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 15. März 2011 wurde die Ehe von A.____ und B.____ nach deutschem Recht geschieden. Dieses Urteil erwuchs gleichentags in Rechtskraft. Gemäss Protokoll vom 15. März 2011 genehmigte das Amtsgericht Lörrach die von den geschiedenen Ehegatten geschlossene Vereinbarung über die hälftige Teilung der in der Schweiz erworbenen vorsorgerechtlichen Ansprüche des geschiedenen Ehemannes in Höhe von Fr. 93'421.--.