A. Die 1995 geborene A.____ ist die Tochter von B.____, welche seit März 2017 eine Altersrente bezieht. Am 13. März 2018 beantragte sie die Ausrichtung einer AHV-Kinderrente, weil sie sich seit dem 12. Februar 2018 wieder in Ausbildung befinde. Mit Verfügung vom 21. März 2018 lehnte die Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel (Ausgleichskasse) das Gesuch ab. Eine dagegen erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Entscheid vom 7. Mai 2018 wiederum ab. Mit Urteil vom 13. November 2018 wies das Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht), eine gegen den Einspracheentscheid erhobene Beschwerde ab (Verfah- ren-Nr. 710 18 187).