E. Am 2. April 2019 forderte das Kantonsgericht B.____ auf, mitzuteilen, ob er in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2017 als Selbständigerwerbender bei einer Ausgleichskasse angeschlossen gewesen sei. Da er sich dazu nicht verlauten liess und zudem in Bezug auf seine Stellung Informationsbedarf bestand, ordnete die instruierende Präsidentin des Kantonsgerichts, Abteilung Sozialversicherungsrecht, eine Parteiverhandlung an. F. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung wurde der Beigeladene zum Sachverhalt befragt. Im Übrigen hielten die Parteien an ihren Anträgen und Begründungen fest. Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g :