Betreff Beiträge A. Im Rahmen einer Arbeitgeberkontrolle bei der B.____AG in X.____ stellte die Revisionsstelle der Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (Ausgleichskasse) fest, dass in den Jahren 2013 bis 2017 regelmässige Zahlungen an B.____ für Arbeitsleistungen getätigt worden waren. Diese Zahlungen qualifizierte die Ausgleichskasse als Entgelt aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Mit Verfügung vom 11. April 2018 forderte sie von der A.____AG eine Nachzahlung von Fr. 57'147.65 für AHV/IV/EO/ALV-Beiträge der Jahre 2013 bis 2017 sowie Verwaltungskosten und Verzugszinsen. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Entscheid vom 2. August 2018 ab.