Am 15. Februar 2018 habe er per E-Mail auf Französisch reagiert, sich für seine Verspätung entschuldigt und erklärt, warum er nicht früher habe reagieren können. Glücklicherweise habe er am gleichen Tag eine Antwort auf Französisch erhalten. Daraufhin habe er am 16. Februar 2018 seine Einsprache verfasst. Er bedaure, dass die Verfügung vom 8. Januar 2018 nicht auf Französisch oder in beiden Sprachen verfasst worden sei, umso mehr als er in Frankreich lebe. Ausserdem seien sein fragiler Gesundheitszustand – er sei seit 2011 ununterbrochen in medizinischer Behandlung – und seine mangelnden Deutschkenntnisse zu berücksichtigen.