D. Mit Schreiben vom 18. September 2018 brachte der Beschwerdeführer, nunmehr vertreten durch Charles Flory, comité de protection des travailleurs frontaliers européens, vor, die Ausgleichskasse solle mit der für die Buchhaltung verantwortlichen Firma Kontakt aufnehmen. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2018 führte die Ausgleichskasse aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer einziges Organ der Konkursitin gewesen und damit haftbar. Der für die Buchhaltung verantwortlichen Firma komme hingegen keine Organstellung zu. E. Mit Schreiben vom 30. November 2018 reichte der Beschwerdeführer beim Gericht weitere Unterlagen ein.