A. Die B.____ GmbH mit Sitz in C.____ war als beitragspflichtige Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (Ausgleichskasse) angeschlossen. Über die Firma wurde am 9. Februar 2016 der Konkurs eröffnet. Am 6. Juli 2016 wurden zwei Konkursverlustscheine über insgesamt Fr. 21‘963.10 ausgestellt und am 7. Juli 2017 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Mit Verfügung vom 8. Januar 2018 forderte die Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (Ausgleichskasse) von A.____ als ehemaligem Geschäftsführer der B.____ GmbH Schadenersatz für ausstehende Lohnbeiträge in der Höhe von Fr. 21‘963.10.