5.7 Zusammengefasst resultiert, dass die Kasse im Sinne der Erwägungen ergänzend abzuklären haben wird, wie es sich hinsichtlich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit von C.____ in Frankreich verhält. Danach wird sie erneut über die Unterstellung unter das schweizerische AHVG zu entscheiden und entsprechend neu zu verfügen haben. Die Beschwerde ist bei diesem Ergebnis gutzuheissen und im Sinne der Erwägungen zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 6. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten ist zu verzichten. Die ausserordentlichen Kosten sind mangels anwaltlicher Vertretung des Beschwerdeführers wettzuschlagen.