4.2 Bei der GmbH handelte es sich um eine sehr kleine, offensichtlich überschaubar organisierte Unternehmung mit sehr einfacher Verwaltungsstruktur. Bei derart leicht überschaubaren Verhältnissen muss von einem Gesellschafter einer GmbH verlangt werden, dass er den Überblick über alle wesentlichen Belange des Unternehmens hat. In diesen Konstellationen werden praxisgemäss auch erhöhte Anforderungen an Kenntnis und Erledigung von Abrechnungs- und Zahlungsverkehr gegenüber der Kasse gestellt.