Dieser habe sämtliche offiziellen Dokumente, wie insbesondere auch steuer- und sozialrechtliche Erklärungen unterzeichnet. Die gesamte Korrespondenz sei stets über den Sitz der AG abgewickelt worden. Die Rolle des Beschwerdeführers habe sich auf die Entwicklung der Produkte, deren Bewirtschaftung und die Kundenbeziehung beschränkt. C.____ sei mit der Entwicklung einer Internetseite und diversen Tätigkeiten betreffend die Informatik für die GmbH beschäftigt gewesen. Daneben habe er auch die Unternehmung F.____ geführt, über welche er auch die Informatikdienstleistungen für die GmbH erbracht habe.