D. Hiergegen erhob A.____ am 13. Juni 2018 Beschwerde beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht), und beantragte sinngemäss, der angefochtene Entscheid der Kasse sei aufzuheben. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass die GmbH ihren Sitz bei der D.____ Treuhand AG (AG) gehabt habe, für welche deren Geschäftsführer und Gesellschafter E.____ verantwortlich gewesen sei. Verantwortlich für die Geschäftsführung der GmbH sei ebenfalls E.____ gewesen. Dieser habe sämtliche offiziellen Dokumente, wie insbesondere auch steuer- und sozialrechtliche Erklärungen unterzeichnet.