Die Kasse konnte die von C.____ eingereichten Lohnunterlagen in der Folge zwar verarbeiten, die resultierenden Lohnbeiträge wegen der Einbüssung des Domizils der GmbH aber nicht mehr im ordentlichen Verfahren einvernahmen. Nachdem die GmbH am 19. Oktober 2016 im Handelsregister infolge Domizilaufgabe gelöscht worden war, sah sich die Kasse in der Folge veranlasst, die für C.____ ausstehenden Lohnbeiträge mittels einer Schadenersatzverfügung geltend zu machen.