A. Die B.____ GmbH (GmbH) war ab 1. Juni 2004 als beitragspflichtige Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) angeschlossen. Seit deren Eintragung im Handelsregister figurierte A.____ zunächst als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift und seit dem 16. November 2015 nur noch als Gesellschafter mit Einzelunterschrift dieser Gesellschaft. Nachdem die GmbH mit Wirkung vom 1. September 2015 ihr Domizil eingebüsst hatte, erfolgte für ihre Löschung am 5. Januar 2016 ein erster Rechnungsruf.